Disclaimer

§ 1 Ziel des Notfallverbundes

Die teilnehmenden Institutionen schließen sich unter Beibehaltung ihrer jeweiligen rechtlichen, institutionellen und inhaltlichen Eigenständigkeit zu einem Notfallverbund zusammen.

Gemeinsames Ziel der Mitglieder dieses Notfallverbundes ist es, den Verlust oder die Beschädigung österreichischen Kulturgutes durch Brand, Wasser, Umwelteinflüsse, technische Defekte oder andere unvorhersehbare Ereignisse sowie Ereignisse höherer Gewalt zu verhindern bzw. zu minimieren.
In solchen Notfällen besteht die gegenseitige Hilfestellung aus einer

  • Bündelung der Ressourcen (materiell, personell, fachlich, räumlich) sowie der
  • Vernetzung der vorhandenen Fachkompetenzen.

Die Anforderung der Hilfeleistung erfolgt durch die vom Notfall betroffene Institution.

Unabhängig von Notfällen sollen die Unterzeichner dieser Vereinbarung als zusätzlichen Nutzen generieren können:

  • Angebot an Fortbildungsmaßnahmen und Informationen zur Notfallprävention (anlässlich eines jährlichen Treffens, auf eigener Homepage, per Newsletter)
  • Zusammenarbeit mit Einsatzkräften
  • Möglichkeit zur Beteiligung an und Beobachtung von Notfallübungen, Medienpräsenz.

§ 2 Grundsätzliches

Die Mitglieder des Notfallverbundes gehen mit Unterzeichnung dieser Absichtserklärung keine Verpflichtung ein. Ob und in welchem Ausmaß im Notfall Hilfestellung gegeben wird, liegt im Ermessen der Direktion bzw. Geschäftsführung der einzelnen Institution. Keines der Mitglieder hat Anspruch auf die Ressourcen Anderer. Eine Entscheidung über Art und Ausmaß der Hilfe-stellung ist seitens der anderen Partner nicht bekämpfbar und begründet keine Haftung des entscheidenden Partners.

Für die Zugehörigkeit zum Notfallverbund wird kein Mitgliedsbeitrag eingehoben. Es gibt keinerlei Verpflichtung zur Beteiligung an etwaigen kostenaufwändigen Projekten.


§ 3 Information / Kommunikation

Grundlegende Informationen über die in den einzelnen Institutionen vorhandenen Ressourcen, die für das Funktionieren des Notfallverbundes essentiell sind, werden den Partnern zur Verfügung gestellt und zumindest jährlich aktualisiert. Zur Erfassung wird ein Fragebogen versendet.

Zur Verfügung gestellte Informationen sind vertraulich zu behandeln. Diese Daten dürfen aus-schließlich zu Zwecken des Kulturgutschutzes im Rahmen dieses Notfallverbundes genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Jeder Partner hat die Verpflichtung zur Geheimhaltung an seine MitarbeiterInnen zu überbinden.
Der Notfallverbund verfügt über eine eigene Homepage (www.notfallverbund.at) . Dort werden in einem passwortgesicherten Mitglieder-Bereich Informationen über Ressourcen und Ansprech-partner abrufbar sein.

Vierteljährlich wird ein Newsletter an die Sicherheitsverantwortlichen der Partner versandt, worin Aktuelles zum Thema Notfall- und Krisenmanagement thematisiert werden soll. Werden von einer teilnehmenden Institution Beiträge für den Newsletter verfasst, so ist diese Institution für Inhalt und datenschutzrechtliche Bestimmungen verantwortlich.

Mit Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung erteilt die teilnehmende Institution die Genehmi-gung, dass Bezeichnung und Logo auf der Homepage angeführt werden. Die Website wird technisch vom KHM mit MVK und ÖTM betreut. Für den Inhalt sind allein die Teilnehmer am Notfallverbund verantwortlich.


§ 4 Treffen des Notfallverbundes

Einmal jährlich findet ein Treffen der Partner des Notfallverbundes statt, bei dem für die Partner Vorträge und Workshops zum Notfall- und Krisenmanagement angeboten werden. In enger Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen sollen auch Vertreter von Polizei und Feuerwehr zu solchen Treffen geladen werden. Unterlagen zu den angebotenen Vorträgen werden auf der Homepage zum Download bereitgestellt.


§ 5 Haftung

Der Notfallverbund kann, da er keine Rechtspersönlichkeit hat, keine Haftung übernehmen. Er stellt lediglich eine Plattform dar, über die zwei oder mehr Institutionen eine Inanspruchnahme von Ressourcen vereinbaren können. Die Haftungsfragen müssen dementsprechend in dieser Vereinbarung geklärt werden.


§ 6 Austritt

Ein Austritt aus dem Notfallverbund ist jederzeit möglich und erfolgt durch schriftliche Mitteilung an info@notfallverbund.at. Tritt ein Mitglied aus dem Notfallverbund aus, so werden umgehend Logo und Ressourcen von der Homepage www.notfallverbund.at gelöscht.

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